Fördertopf 2026
Ausschreibung zur Projektförderung
Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz (DSV) fördert Projekte mit dem Ziel, Verbraucherschutz, Verbraucherbildung und Verbraucherinformation bundesweit zu stärken. Mit dieser Ausschreibung ruft die DSV einen Fördertopf über ein Gesamtvolumen von 40.000€ aus. Förderberechtigte Organisationen sind dazu aufgerufen, Förderanträge für ihre Projektvorhaben bei der DSV einzureichen.
Die Ausschreibung richtet sich an förderberechtigte Organisationen (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Verbraucherzentralen, Mitgliedsverbände des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V.).
Der Fördertopf ist ausgestattet mit einer Gesamtsumme von 40.000€. Förderberechtigte Organisationen können Projektmittel zwischen 5.000€ und 40.000€ beantragen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird im Juni 2026 durch den Vorstand der DSV getroffen. Dabei können im Rahmen des Gesamtvolumens ein oder mehrere Vorhaben ausgewählt werden.
Die Antragsfrist endet am 12. Mai 2026.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von Maßnahmen, die der Stärkung von Verbraucherschutz, Verbraucherbildung und unabhängiger Verbraucherinformation dienen. Im Rahmen dessen gibt die DSV keinen Themenschwerpunkt vor.
Als Förderkriterium gilt eine bundesweite Wirkkraft des Projektvorhabens.
Beispiele/ Impulse für mögliche Projektformate (nur Anregungen | auch als Verbundprojekte möglich)
- Fachveranstaltung in Präsenz zum Dialog mit Akteuren aus Verbraucherschutz, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft
- Digitale Veranstaltungsreihe für Verbraucher:innen
- Erstellung/ Aktualisierung von Informationsmaterialien, z.B. Video-Clips
- Studien und Umfragen zu verbraucherrelevanten Themen
- Instrumente (z. B. Legal Tool)
- Informations- und Aufklärungskampagnen
- sonstige Projektbausteine, die erfolgreiche Maßnahmen ergänzen und unterstützen
Das Vorhaben kann ein in sich geschlossenes Projekt sein. Es ist jedoch ebenso möglich, dass die Projektidee als ergänzender (aber auch für sich stehender) Baustein an bestehende Strukturen/ Maßnahmen /Projekte anknüpft und verstärkende Synergien generiert.
Fristen und Fördersummen
- Bewerbungsfrist: 12. Mai 2026
- Projektförderung: 5.000€ - 40.000€ je Projektantrag
Hinweise zur Antragstellung
Förderbedingungen und Antragsverfahren
- Antragsberechtigt sind der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), die Verbraucherzentralen und Mitgliedsorganisationen des vzbv (s. Förderleitlinien, S. 3f).
- Ein Projekt kann von mehreren Organisationen im Verbund durchgeführt werden, wobei in diesem Fall eine Organisation als zentraler Ansprechpartner die Antragstellung und die Koordinierung des Verbundprojektes übernimmt. Aus dem Projektantrag müssen die Aufteilung der Projektverantwortlichkeiten und die Verwendung von Projektmitteln der teilnehmenden Organisationen hervorgehen.
- Die maximale Höhe der Förderung beträgt 40.000€. Wünschenswert ist ein angemessener Eigenanteil, der auch im Finanzplan abgebildet wird.
- Das durch die Fördermittel zu finanzierende Projektvorhaben ist abgrenzbar und steht inhaltlich für sich selbst.
- Die Fördermittel werden nach erfolgter Antragstellung, Antragsprüfung und bei positivem Bescheid durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
- Eine Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Bitte verwenden Sie die Antragsvorlage inkl. der Vorlage für den Finanzplan.
- Die Antragsteller:innen sind angehalten, den Förderantrag knapp, präzise und in angemessenem Umfang auszufüllen.
Den unterschriebenen Antrag senden Sie bitte postalisch oder elektronisch an
Deutsche Stiftung Verbraucherschutz | info@verbraucherstiftung.de
c/o Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Rudi-Dutschke-Str. 17
10969 Berlin
Voraussetzungen für eine Förderung
- Antragstellung bei der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz unter Beachtung der Förderleitlinien
- Antragsberechtigung (förderberechtigte Organisation entsprechend der Förderleitlinien)
- Bewilligung durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz
Sehr gern bieten wir Ihnen ein Austauschgespräch im Vorfeld Ihrer Antragstellung an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Manja Künstler (manja.kuenstler@verbraucherstiftung.de | Tel.: 030 258 00-239). Weitere Informationen zur Förderung durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz finden Sie unter www.verbraucherstiftung.de/foerderung
BITTE BEACHTEN, DASS NUR DIE OBEN GENANNTEN ORGANISATIONEN FÖRDERBERECHTIGT SIND!
